Detail: | Nach der Entscheidung über die künftige Betriebsform der Fähre Mariaposching, Donau-km 2297,30 wurden die im Bereich der Bundeswasserstraße Donau bei Wischlburg, Donau-km 2299,12 rechtes Ufer und bei Stephansposching, Donau-km 2296,70 rechtes Ufer aufgestellten Schifffahrtszeichen B.7 (Gebot, Schallsignal zu geben) und E.4a. (Nicht frei fahrende Fähre) einschließlich entsprechender Zusatzzeichen nach Anlage 7 der Anlage A zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung ersatzlos eingezogen. |